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i love what i do.

“Sie heiraten nicht irgendwen, lassen sie dann irgendwen fotografieren?”

(Michael Goczol)

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about me.

hallo, ich bin Michael…


hochzeitsfotograf-frankfurt-michaelgoczol-vita-portrait

Ich bin Hochzeitsfotograf aus Frankfurt am Main, liebevoller aber auch konsequenter Vater, Mann, Mensch und Lebensgefährte..

Ich bin jemand mit dem man über das Leben philosophieren kann, der kleine Dinge zu schätzen weiss und sich in vielen Situationen für die Details einer Sache begeistern kann. Genauso bin ich aber auch pragmatisch, weiss wann und was zu tun ist und wie ich es umsetzen muss. Die Verbindung aus Herz und Verstand sind für wundervolle Hochzeitsfotos essentiell.

 

Ich liebe es zu lachen, Menschen kennen zu lernen, aber auch Menschen glücklich zu sehen und mit meinen Erinneungen ein Teil davon zu werden. Diese Momente festhalten zu können, ist ein Vergnügen und gleichzeitig eine besondere Ehre für mich, die ich nicht als selbstverständlich erachte.

 

Mit der Geburt meines wundervollen Sohnes 2007 begann meine Geschichte der Fotografie. Als Vater und Mensch mit Prinzipien, aber auch als selbständiger Fotograf weiss ich, was es heisst, Verantwortung zu tragen. So habe ich es mir zur Aufgabe gemacht Euch den Hochzeitstag zur lebenslangen und positiven Erinnerung zu machen, einen Moment in dem Ihr zurückblickt und guten gewissens eine bereichernde Entscheidung getroffen habt.

 

Es ist mir unglaublich wichtig Euch ein Erlebnis mitzugeben, das Euch einfach nur umhaut und gefühlsmäßig mitnimmt.

Dazu gehört viel mehr als einfach nur Bilder zu machen. Es ist das große GANZE das man nicht aus den Augen verlieren darf. Wie, wann, was, wo und vor allem WIESO! Es gibt so viel, über das wir reden müssen!

 

Wir können gemeinsam viel dafür tun, dass dieser Tag für Euch ein ganz Besonderer wird und auf ewig auch bleibt.

planung & organisation.

Was muss ich über Hochzeitsfotografie, Ablauf, Planung und Organisation wissen?

Eine Begleitung von mehreren Stunden ob 8, 10, 12 oder mehr, ist eine sehr schöne Möglichkeit seine Geschichte zu erzählen. Sie bietet genügend Inhalt diesen Tag wundervoll widerzuspiegeln. Dabei ist mir wichtig, dass ihr Unterschiede in Personen und Hochzeiten wahrnehmt, um zu sehen wie wichtig es ist, eine Hochzeit so individuell und persönlich wiederzugeben wir nur möglich.

 

Ich verzichte auf gestellte Szenen wenn es möglich ist, arbeite viel aus dem Hintergrund und falle an dem Tag nicht wirklich gross auf. Meine Hochzeitspaare umschreiben es als angenehmen aber kaum wahrnehmbaren Aufenthalt.
Auch das Fotoshooting und alle anderen Dinge laufen bei mir sehr natürlich ab und haben wenig mit stessigen oder gestellten Fotoshootings zu tun.
Ich gebe den Paaren viel Freiraum um Ihre eigene Persönlichkeit entfalten zu können.

 

Seit vielen Jahren begleite ich nun Paare an ihrer Seite, bin mitten drin, habe stets ein offenes Ohr, weiss immer um einen Rat, bin integriert in Planung, Organisation, bin ein fester Ruhepol und eben viel mehr als nur ein Fotograf an diesem Tag. In diesen Jahren habe ich enorm viel Wissen, Erfahrung, Leidenschaft aber auch PLANUNG und ORGANISATION manifestiert, dass ich all dies mit Euch teilen möchte, ja nein,

.. und auch teilen MUSS.

 

Darum lade ich Euch unverbindlich auf Kennenlerngespräch zu mir ins Studio ein.

Ich biete Euch die Möglichkeit viel Wissen zu erhalten, Euch über viele Details aufzuklären, Dinge zu hören.. die kaum und selten Einer weitergibt.

 

Wenn ihr also Interesse habt, dann lade ich Euch herzlich ein mich zu besuchen.

Der Schlüssel zu schönen und wundervollen Erinnerungen ist die Menschlichkeit!

 

www.michaelgoczol.com / info@michaelgoczol.com / tel. +49151 5856 3550

“Die Liebe allein versteht das Geheimnis, andere zu beschenken und dabei selbst reich zu werden”

(Clemens Brentano)

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infos zu hochzeitfotos.

Was ist bei Hochzeitsfotografie wichtig?


eure Hochzeitsgeschichte erzählt von mir in authentischen und lebendigen Bildern

Ich liebe die schönen Dinge des Lebens. Vor allem liebe ich es, sie fotografisch und authentisch festzuhalten. Für mich bedeutet Fotografie, eine reale, spannende und gefühlvolle Geschichte zu erzählen. Ich arbeite als Hochzeitsfotograf im Raum Frankfurt, Bad Homburg, Taunus, Wiesbaden, Mainz, Hanau, Mannheim und darüber hinaus deutschlandweit und international. Seid Ihr noch auf der Suche nach Eurem Hochzeitsfotografen und legt Wert auf authentische und natürliche Hochzeitsbilder? Dann lasst uns doch mal über Euren großen Tag reden! 🙂

darum solltet Ihr mich als Euren Hochzeitsfotografen buchen

Ein einzelnes Bild kann eine ganze Geschichte erzählen und ich möchte mit meinen Bildern EURE Geschichte erzählen, Euch so fotografieren, als würden wir uns schon ewig kennen und Euren Hochzeitstag auf ganz besondere Weise für Euch festhalten.

Meine Bilder stecken voller Liebe zum Detail und voll wunderbarer Erinnerungen. Gestellte Hochzeitsbilder gehören für mich nicht dazu, darum fordere ich weder Euch, noch Eure Gäste dazu auf. Viel lieber fotografiere ich echte Situationen, um authentische Momente und Emotionen einfangen zu können.

Die drei Säulen “Natürlichkeit, Authentizität und Lebendigkeit” machen meine Geschichten zu etwas ganz Besonderem und sollen für Euch noch die nächsten Jahrzehnte unvergessliche Erinnerungen an Euren großen Tag sein. Durch meinen Bildbearbeitungsstil verleihe ich Euren Bildern einen besonderen Touch, der für mich und Euch einfach dazu gehört 🙂

wie ich arbeite und was Euch erwartet?

Jede Hochzeit sollte in ihrer Einzigartigkeit festgehalten werden. Bei meinen Reportagen ist es mir als Hochzeitsfotograf daher wichtig, Eure Gäste und Euch nicht mit Anweisungen á la “Bitte mal Lächeln!” vom eigentlichen Geschehen abzulenken und damit in eine unnatürliche sowie gleichzeitig oft angespannte, Situation zu bringen. Ich halte mich im Hintergrund auf, denn nur als “stiller Begleiter” ist es mir überhaupt möglich, am Ende echte Emotionen einfangen zu können. Ich denke außerdem, dass ein aufdringlicher Fotograf auf einer Hochzeit nichts zu suchen hat und mit der Zeit sowohl Euch, als Euch Eure Gäste stören würde.

Um besonders atmosphärische und stimmungsvolle Bilder zu erzeugen, arbeite ich sehr gerne mit natürlichem Licht, verzichte auf Blitzlicht wenn möglich, nutze es aber auch genau dann, wenn es sinnvoll oder notwendig ist.

Vor allem beim Brautpaar-Shooting ist eine gelöste Stimmung zwischen dem Paar und seinem Hochzeitsfotografen wichtig, um am Ende natürliche und authentische Hochzeitsbilder erzeugen zu können. Die Chemie muss einfach stimmen. Aus diesem Grund ist es mir sehr wichtig, dass wir uns vorab in einem ausführlichen Gespräch kennenlernen und vor allem IHR die Möglichkeit bekommt, mich und meine Arbeit besser kennenzulernen.

Ablauf der ungestellten Brautpaarfotos

Während des Shootings gebe ich Euch lediglich Anweisungen dazu, als Paar vor der Kamera natürlich zu agieren und die Scheu zu verlieren, “etwas falsch machen zu können”. Das Ziel beim Brautpaarshooting ist für mich als Euer Hochzeitsfotograf, Euch zu intuitiven und spontanen Posen und Handlungen zu animieren und nicht Euch möglichst jede Bewegung vorzugeben oder Euch in starre Posen zu stellen.Ihr werdet schnell merken, dass unsere Bilder dadurch an Lebendigkeit gewinnen und sich somit deutlich von gestellten Hochzeitsbildern abheben.

Viele Kunden denken vor unserem gemeinsamen Gespräch oftmals, die Paarfotos könnten anstrengend oder stressig sein. Aber gerade diese Zeit weiss ich als erfahrener Hochzeitsfotograf sinnvoll einzusetzen und Euch dort entspannt und liebevoll einander näher zu bringen, an einem Tag wo Ihr doch so viel Zeit mit andereren verbringen werdet und vielleicht weniger davon für Euch habt.

Lasst uns diese Gelegenheit nutzen, um Gefühle walten lassen zu können.

“Sie heiraten nicht irgendwen, lassen sie dann irgendwen fotografieren?”

(Michael Goczol)

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warum gerade ich?

Woran erkenne ich einen guten Hochzeitsfotografen?


Liebe zur Fotografie.

Weil es Liebe ist, weil es Bestimmung ist.

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Weil es Liebe ist, weil es Bestimmung ist!

Die Leidenschaft sieht man einem Fotografen und seinen Bildern an. Die Begeisterung an einer Sache, die knisternden Gefühle wieder zu geben, all das kann man nicht erlernen und all das sollte Euch bei der Wahl eures Hochzeitsfotografen wichtig sein.

Ein Fotograf, welcher sich mit voller Leidenschaft und Herzen der Hochzeitsfotografie verschrieben hat, dem Eure Wünsche und Anliegen wichtig sind, ein Fotograf der seine Arbeit liebt und Spass daran hat wird immer andere Bilder machen, als Jemand der sich nur aus finanziellen Gründen der Hochzeitsfotografie verschrieben hat.

Meine Bilder erzählen eine wundervolle Geschichte, EURE Geschichte! Sie halten Momente in natürlichen Emotionen für die Ewigkeit fest, erinnern auch in vielen Jahren noch daran, welche glücklichen, strahlenden und vielleicht ungesehenen Momente Eure Hochzeit beinhaltet hat. Meine Hochzeitsfotos sind selbsterklärend, sie sind nicht gestellt und besitzen eine eigenen Charakter.

Ich verspreche Euch, Ihr seht den Unterschied,.. Ihr seht EUCH.


Kurze aber entscheidende Momente.

Wissen & Erfahrung des Fotografen

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Leidenschaft, Liebe, Zweisamkeit.

So viel Eure Hochzeit davon auch ausstrahlt, muss ein Fotograf dies festzuhalten wissen.
Jahre an Erfahrung lehrten mich Umgang mit schnellen, unvorhersehbaren Situationswechseln, Wetterumschwung, kurzfristigen Planänderungen und natürlich den blinde Umgang mit meiner Technik, um jeder noch so herausfordernden Situation gewachsen zu sein.

In der Hochzeitsfotografie gibt es so viele „kurze“ aber „entscheidende“ Momente. Sekunden, an denen Erfahrung Alles ist, auf das der Fotograf zurückgreifen kann und an denen keine Zeit für Experimente ist. Die Momente an denen sich später entscheidet, ob richtig oder falsch gehandelt wurde.

Ein guter Fotograf hat die schlimmsten Szenarien erlebt, sie überwunden und daraus gelernt. Wählt Ihr den falschen Fotografen, so wird vielleicht dieser gerade an Eurer Hochzeit das große Los ziehen und auf EURE Kosten daraus lernen.

In all den Jahren meiner Arbeit habe ich vieles gelernt. Ich biete Sicherheit, Zuverlässigkeit und Seriosität. All das gehört für mich zur Selbstverständlichkeit.


Menschlichkeit.

Was wäre Euer Fotograf ohne seinen Charme.

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Hochzeitsfotografie-Hochzeitsfotograf-Hochzeit-Fotograf-Braut-Bräutigam-Heiraten-Brautpaar-Paarshooting

Bei all der Leidenschaft, bei all der Erfahrung und des Wissens, was wäre Euer Hochzeitsfotograf ohne seinen Charme.

Ich begleite meine Hochzeitspaare oftmals den ganzen Tag. Hierfür braucht es eine Menge an Verständnis, Menschlichkeit, Humor und Sensibilität. An diesem so wichtigen Tag, bin ich Euch näher und vertrauter als viele Andere. Niemand möchte an seiner Hochheit einen Begleiter, der Ihm nicht sympathisch ist. Natürlich erwarten alle Gäste auch ein lächelnden Fotografen am Hochzeitstag und das in jeder Lage, ganz egal wie schwer oder überraschend die Aufnahmesituation gerade ist.

All diese Dinge erfordern einen besonderen Charakter und ein gewisses Maß an Lebenserfahrung. Ich werde mein bestes geben. 🙂

Ich lade Euch zu mir ein, besucht mich und urteilt selbst. =)

hochzeitsgallerien.

Hochzeitsgeschichten mit vielen Bildern, damit Ihr die Unterschiede von Individualität sehen könnt.


WEITERE HOCHZEITSFOTOS

Viele weitere Hochzeitsfotos Meine Gallerie wird momentan umgebaut. Aber hier findet ihr aktuell VIELE WEITERE Hochzeitsfotos: www.michaelgoczol.com/weddingromance/ 

Hochzeitsfotografie-Eventscheune-Kulturscheune-Dagobertshausen

Heiraten in der Eventscheune Dagobertshausen (Michael Goczol) Hochzeitsfotografie in der Kulturscheune Dagobertshausen Die ideale Hochzeitslocation für Liebhaber von Vintage und Scheunen-flair habe ich auf der Hochzeitsreportage dieses wundervollen Brautpaares gefunden. Es war eine grandiose und vorallem fröhliche Hochzeit mit bunter Atmosphäre und vielen interessanten Gästen. Vom ästhetischen getting ready, über eine krichliche Trauung und das [...]

Hochzeitsfotografie-Schloss-Weikersheim

Heiraten in der Orangerie des Schlosses Weikersheim (Michael Goczol) Hochzeitsfotografie im Schloss Weikersheim Es war eine wunderschöne und liebevolle Hochzeit mit fantastischer Atmosphäre und noch viel fantastischeren Menschen. Vom emotionalen und spannungsgeladenen getting ready bis hin zur romantischen Abendstunde gab es eine Menge an wunderschönen Momenten und vielen Dekodetails, die diesen Tag unvergesslich machen. Eine [...]

weitere infos.

Was ist bei Hochzeitsfotografie wichtig?


sind getting Ready Bilder bei der Vorbereitung sinnvoll? (Vorbereitungsaufnahmen)

Getting Ready Bilder – Ja oder nein? Meine klare Antwort: JA!

Das Getting Ready (Vorbereitungsaufnahmen) ist ein sehr wichtiger Teil Eures Hochzeitstages und steckt voller Emotionen, die sonst niemand zu Gesicht bekommt. Dieses aufregende Ereignis vor dem eigentlichen Highlight des Tages solltet Ihr unbedingt Teil Eurer Hochzeitsreportage werden lassen. Es ist kaum in Worten beschreibbar, welche Gefühle in den beteiligten Personen vorgehen, wie sie auf einen wirken und wie besonders diese auf Bildern leben.

Ich habe einen speziellen Ablauf, der es mir in den meisten Fällen alleine ermöglichst, das Getting Ready von Braut und Bräutigam zu begleiten.

Sprecht mich darauf an.

bietest du auch Hochzeitsalben, Hochzeitsbücher, Elternbücher oder Fotobücher an?

Eure Suche nach einem guten Hochzeitsfotografen hört hoffentlich bei mir, aber nicht zwingend bei meiner Begleitung Eures großen Tages auf. Um später auch etwas in der Hand zu haben und in wunderschönen, “greifbaren” Erinnerungen schwälgen zu können, biete ich das Design und die Anfertigung vom einfachen Hochzeitsbuch, über das zusätzliche Elternalbum (Elternbuch) bis hin zum hochwertigen, luxuriösen und exklusiven Hochzeitsalbum an. Dabei kann das Design, die Aufmachung und Preisgestaltung sehr unterschiedlich und individuell sein.

Es gibt viele Umsetzungsmöglichkeiten. Sprecht mich bei Interesse darauf an. Ihr könnt diese Optionen bereits im Vorfeld dazubuchen oder einfach bequem im nachhinein, wenn sich die ersten intensiven Eindrücke und Emotionen eurer Hochzeit gelegt haben, in Ruhe nachträglich bestellen.

Wenn Euch meine Arbeiten überzeugt haben, freue ich mich darauf, Euch als Paar kennenzulernen und Euren großen Tag zu begleiten.

engagement shooting.

Infos zum Kennenlernshooting, Verlobungsshooting


ein toller Probelauf

Engagement Shooting für schöne Paarbilder vor der Hochzeit

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Ein angenehmer Probelauf für Eure kommende Hochzeit!


Alle guten und emotionalen Momenten haben eine Verbindung. Die Ebene der Persönlichkeit, der Vertrautheit und der Verbundenheit.

Eine weitere und schöne Gelegenheit uns einander kennen zu lernen und Spaß zu haben ist ein Engagement Shooting. Bei diesem Kennenlernshooting oder auch Verlobungsshooting genannt gebt Ihr mir und Euch die Möglichkeit uns näher zu kommen. So können wir uns gut aufeinander einstellen. Vielleicht begeben wir uns ja sogar gemeinsam an den Ort Eures Ja-Wortes oder besuchen andere Orte, die für Euch von Bedeutung sind. Dieses Engagement-Shooting kann Eure Hochzeit und die Hochzeitsfotos stark davon profitieren lassen. Tiefere Erfahrungen mit Euch vermitteln mir ein besseres Bild von Euren Charakteren und lassen mich Euch später so festhalten, wie Ihr wirklich seid!

Dieses Engagement Fotoshootings könnt Ihr Euch auch als Probelauf für Eure Hochzeit vorstellen. Ihr bekommt ein Gefühl für die Kamera und lernt Euch durch meine Sichtart und Weise kennen.

symbiose aus Fotoshooting und Beratung

Was ist überhaupt eine Engagement Shooting?

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Das Kennenlern-Shooting macht uns miteinander Vertraut. Es ist eine Symbiose aus Pärchen Fotoshooting und Beratung mit dem Ziel sich besser kennen zu lernen. Ich kann früh sehen wir Ihr als Paar vor der Kamera agiert und kann mich am Hochzeitstag schneller und besser darauf einstellen, was unter Umständen einen reibungsloseren Ablauf bedeuten kann.
Wir haben bei diesem Fotoshootings nochmals Zeit alle Einzelheiten Eurer bevorstehenden Hochzeit im Detail zu besprechen und schöne Paarbilder vor der Hochzeit für z.B. die Einladungskarte entstehen nebenher.
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entspannte Atmosphäre

Wie läuft ein Kennenlern Shooting ab?

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Das Kennenlern-Shooting macht uns miteinander Vertraut. Es ist eine Symbiose aus Pärchen Fotoshooting und Beratung mit dem Ziel sich besser kennen zu lernen. Ich kann früh sehen wir Ihr als Paar vor der Kamera agiert und kann mich am Hochzeitstag schneller und besser darauf einstellen, was unter Umständen einen reibungsloseren Ablauf bedeuten kann.
Wir haben bei diesem Fotoshootings nochmals Zeit alle Einzelheiten Eurer bevorstehenden Hochzeit im Detail zu besprechen und schöne Paarbilder vor der Hochzeit für z.B. die Einladungskarte entstehen nebenher.

locations

Die besten Locations für Euer Kennenlern Shooting!

Natürlich gibt es eine Vielfalt an Möglichkeiten für Locations, aber hier habt ihr ein paar Anregungen und Ideen von mir für Euer ganz persönliches Paarshooting:


• Der Ort eures Kennenlernens
• Der Ort eures ersten Kusses
• Ein romantische Location, die eine persönliche Bedeutung für Euch hat
• Der Ort eures Heiratsantrages
• Auch eure Hochzeitslocation ist eine Möglichkeit

gründe

Warum ist ein Engagement Shooting sinnvoll?

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Gute Gründe gibt es genug, hier findet Ihr die wichtigsten!

• Natürlich besitze ich so viel Feingefühl, dass dieses Engagement Shooting nicht zwingend notwendig ist. Es kann aber auf schöne Art und Weise unser Verbindung zueinander festigen und alles entspannter wirken lassen.
• Ihr lernt mich und meine Arbeitsweise besser kennen und gewinnt an Vertrauen und somit fällt es auch am Hochzeitstag auch leichter, Euch auf die Bilder einzulassen.
• Die entstandenen Fotos sind ideal für den Einsatz in Euren Einladungskarten geeignet. Die Einladungen erhalten durch unsere Fotos eine ganz persönliche Note.
• Fotos zur Verlobung sind ein tolles Erlebnis. Meine Paare aus der Vergangenheit berichten das immer wieder und gerne.
• Steigert Eure Vorfreude auf den Hochzeitstag. Das Engagement Shooting unterstützt Euch als Paar dabei :).

preise.

Wie viel kostet ein Hochzeitsfotograf und wie setzten sich die Kosten zusammen?


Viele Paare fragen sich woher sich der Preis eines Hochzeitsfotografen zusammen setzt. Woher kommen die Kosten und wofür zahlt man eigentlich. Was viele leider nicht sehen, ist die Zeit, die Erfahrung und der finanzielle Hintergrund solch einer Hochzeitsplanung. Ich persönlich, halte ein Kennenlerntermin für extrem wichtig. Auch eine Locationbesichtigung steht fest auf dem Plan und vertieft die Beziehung zwischen mir und euch! Ich bin jederzeit für Fragen zu haben, schaue mir Zeitpläne an, überlege mir Alternativen und bereite auch mich und meinen Workflow intensiv auf speziell eure Hochzeit vor!

Alleine organisatorisch sind da also die Termine, Homeoffice, Planung, Telefonate und natürlich auch Fixkosten, wie professionelles Equipment, Studiomieten, Versicherung & vieles Anderes enthalten.

 

Euer Hochzeitstag selbst ist dann nur ein Teil des Ganzen,

 

denn zu jeder Hochzeitsreportage gehört auch eine intensive Nachbearbeitungszeit. Die Arbeit als Fotograf endet also nicht mit der reinen Begleitung Eures Hochzeitstages – im Gegenteil, meine eigentliche Arbeit beginnt so viel früher und danach setzt sie nahtlos an. Ob die zeitintensive Sichtung und das Sortieren der zahlreichen Bilder, die sehr aufwendige Nachbearbeitung, das Hochladen von Daten und Verschicken von Daten. All diese Aspekte dauern seine Zeit (im Falle einer 12-stündigen Hochzeitsreportage beispielsweise in Summe weitere 16-24 Stunden, also schnell weitere 2-3 Arbeitstage).

 

Ihr habt Euch auf die Suche nach Eurem Haochzeitsfotografen begeben und erwartet tolle und qualitativ hochwertige Bilder von den schönsten Erinnerungen an Euren großen Tag. Ihr habt monatelang geplant, viel Geld, Fleiß und Nerven in eure Planung investiert. Jetzt kommt es darauf an, ob man es hinterher auch sehen wird.

Eine vertraute Seele, die Eure Erinnerungen für die Ewigkeit auf Bildern festhält und somit die Möglichkeit schafft, Euch auch Jahrzehnte später mit Euren Enkeln vor den Kamin zu setzen und diese Bilder zu bestaunen. Als Fotografen bezeichnen sich heute sehr viele, doch haben die wenigsten wirklich Ahnung was Sie da tun und riskieren stets eure Erinnerungen zu ruinieren. In diesem Fall sollte man sich grundlegend überlegen, wem man diesen unwiederbringlichen Tag anvertraut.

pakete.

Pakete für Hochzeitsreportagen und Zeitbedarf für Hochzeitsplanung


Lasst uns gerne gemeinsam einen Kaffee trinken und ich erstelle euch ein individuelles Angebot oder sende euch alternativ vorab eine Preisübersicht.

Um euch ein persönliches Angebot zu erstellen benötige ich einige Informationen. Wann ist eure Hochzeit? Wo findet die Trauung statt? Wo feiert ihr und wieviele Gäste erwartet ihr?

 

Eine kurze Übersicht über den nötigen Zeitbedarf bei der Hochzeitsplanung eurer Punkte:

 

  • Getting Ready: ca. 2 Stunden für Braut und Bräutigam kombiniert
  • First Look, Begrüßung der Gäste, Trauung, Gratulationen, Sektempfang, Gruppenfotos:  rund 3 Stunden
  • Paarshooting: 1- 2 Stunden abhängig von euren Wünschen und den Fahrtwegen
  • Feier:  4-8 Stunden

 

Plant auch die Fahrzeit zwischen den Lokationen sowie etwas Puffer zwischen Getting Ready und Trauung ein.

 

Meine Preise für Hochzeitsreportagen beginnen bei 999,- €

Bei kleinen und rein standesamtlichen Hochzeitsreportagen bis 3 Std beginnen die Preise ab 499,- €

 

Heiratet ihr bereits unter der Woche standesamtlich, feiert aber erst am Wochenende nach der kirchlichen Trauung oder innerhalb von 2 Monaten? Dann bekommt ihr von mir ein besonderes Kombi-Angebot für beide Termine zusammen. Sprecht mich gerne darauf an!

I n  L o v e

PAKET S*

 

3 Stunden Begleitung

* (Samstags NUR Oktober bis April buchbar oder generell Wochentags auf Anfrage)

 

Trauung und drumherum

 

Es entstehen max.200 Bilder, in Handarbeit auf Eure Geschichte zugeschnitten, wundervoll & handerlesen auf die Grundwerte wie Farben, Kontraste, Tiefen, Höhen etc. abgestimmt

 

Beautyretusche(*1) von 5 Bildern inklusive & der Druck dieser Bilder auf Seidenrasterpapier in ca. 30x20cm

Fahrtkosten bis gesamt 50km inklusive

 

Preis auf Anfrage

*1 keine Fotomontage

c a s a b l a n c a

PAKET M

 

5 Stunden Begleitung

 

z.B. Trauung, Paarshooting, Bilder an der Location

 

Es entstehen ca. 350 Bilder, in Handarbeit auf Eure Geschichte zugeschnitten, wundervoll & handerlesen auf die Grundwerte wie Farben, Kontraste, Tiefen, Höhen etc. abgestimmt

Beautyretusche(*1) von 8 Bildern inklusive & der Druck dieser Bilder auf Seidenrasterpapier in ca. 30x20cm

Locationbesichtung nach dem Kennenlerntermin

 

Fahrtkosten bis gesamt 100km inklusive

 

Preis auf Anfrage

*1 keine Fotomontage”]

e v e r y b o d y’ s   d a r l i n g

PAKET L

 

Ab 8 Stunden Begleitung

 

Von getting ready bis Nachtleben einteilbar

 

 

Es entstehen ca. 500 Bilder, in Handarbeit auf Eure Geschichte zugeschnitten, wundervoll & handerlesen auf die Grundwerte wie Farben, Kontraste, Tiefen, Höhen etc. abgestimmt

Beautyretusche(*1) von 12 Bildern inklusive & der Druck dieser Bilder auf Seidenrasterpapier in ca. 30x20cm

Locationbesichtung nach dem Kennenlerntermin

 

Fahrtkosten bis gesamt 100km inklusive

 

Preis auf Anfrage

*1 keine Fotomontage”]

b r e a k f a s t   a t   t i f f a n y’ s

PAKET XL

 

10 Stunden Begleitung

 

Von getting ready bis Nachtleben möglich

 

Es entstehen ca. 600 Bilder, in Handarbeit auf Eure Geschichte zugeschnitten, wundervoll & handerlesen auf die Grundwerte wie Farben, Kontraste, Tiefen, Höhen etc. abgestimmt

Beautyretusche(*1) von 16 Bildern inklusive & der Druck dieser Bilder auf Seidenrasterpapier in ca. 30x20cm

Locationbesichtung nach dem Kennenlerntermin

 

Fahrtkosten bis gesamt 100km inklusive

 

Preis auf Anfrage

*1 keine Fotomontage”]

d i n n e r   f o r  2

DELUXE XL

 

12 Stunden Begleitung

 

Von getting ready bis Nachtleben möglich

 

Es entstehen ca. 700 Bilder, in Handarbeit auf Eure Geschichte zugeschnitten, wundervoll & handerlesen auf die Grundwerte wie Farben, Kontraste, Tiefen, Höhen etc. abgestimmt

Beautyretusche(*1) von 20 Bildern inklusive & der Druck dieser Bilder auf Seidenrasterpapier in ca. 30x20cm

Locationbesichtung nach dem Kennenlerntermin

 

Fahrtkosten bis gesamt 150km inklusive

 

Preis auf Anfrage

*1 keine Fotomontage”]

d i n n e r   f o r   a l l

EXCLUSIVE

 

Ab 12 Stunden Begleitung

 

Von getting ready bis Nachtleben möglich

 

Es entstehen ca. 800+ Bilder, in Handarbeit auf Eure Geschichte zugeschnitten, wundervoll & handerlesen auf die Grundwerte wie Farben, Kontraste, Tiefen, Höhen etc. abgestimmt

Beautyretusche*1 von 25 Bildern inklusive & der Druck dieser Bilder auf Seidenrasterpapier in ca. 30x20cm

Locationbesichtung nach dem Kennenlerntermin

 

Fahrtkosten bis gesamt 200km inklusive

 

Preis auf Anfrage

*1 keine Fotomontage”]

brautstyling.

Ihr sucht noch eine besondere und nette Make-Up Artist für das Brautstyling / Hochzeitsmake-up oder die Brautfrisur? Schaut doch mal bei Rachel vorbei… Ich kann Sie wärmstes empfehlen.


brautstyling-frankfurt-Rachel-Laubscher-Hochzeit-makeup

Damit du dich an dem

schönsten Tag in Eurem Leben

besonders wohl fühlst, sorge ich für ein professionelles und langanhaltendes Brautstyling.

Diesen wundervollen Tag solltest du natürlich so stressfrei wie möglich beginnen, deshalb biete ich dir einen mobilen Brautservice. Am Tag der Hochzeit kann ich dich direkt an der Hochzeitslocation, zu Hause oder an einem Treffpunkt deiner Wahl besuchen.

Neben dem Braut Make-up kreieren wir gerne auch gemeinsam die passende Brautfrisur, somit erhältst du das komplette Styling aus einer Hand.

Gerne übernehme ich auch das passende Make-up und Hairstyling für Bräutigam, Brautmutter, Trauzeugen, Schwestern, Brautjungfern, Blumenmädchen und weitere Hochzeitsgäste! Hierfür biete ich auch verschiedene Pakete an.

Am Hochzeitstag stehst DU im Mittelpunkt und deshalb ist es besonders wichtig, dass du dich auch absolut wohl in deiner Haut fühlen.
In einem ausführlichen Beratungsgespräch finden wir gemeinsam heraus, was du dir vorgestellt hast und wie dies am besten umzusetzen ist. Wir zaubern ein komplettes strahlendes Make-up. Typgerecht, individuell und auf deine Wünsche abgestimmt. Dies benötigt eine gewisse Zeit an Vorbereitung für ein gelungenes Brautstyling!

Vertraue daher auf ein Rund-um-Styling, eines professionellen Make-Up Artist.
Deine Rachel Laubscher

www.dein-brautstyling.com / mail@rachellaubscher.de / tel. +49 179 6739991

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besonders wohl fühlst, sorge ich für ein professionelles und langanhaltendes Brautstyling.

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Neben dem Braut Make-up kreieren wir gerne auch gemeinsam die passende Brautfrisur, somit erhältst du das komplette Styling aus einer Hand.

Gerne übernehme ich auch das passende Make-up und Hairstyling für Bräutigam, Brautmutter, Trauzeugen, Schwestern, Brautjungfern, Blumenmädchen und weitere Hochzeitsgäste! Hierfür biete ich auch verschiedene Pakete an.

Am Hochzeitstag stehst DU im Mittelpunkt und deshalb ist es besonders wichtig, dass du dich auch absolut wohl in deiner Haut fühlen.
In einem ausführlichen Beratungsgespräch finden wir gemeinsam heraus, was du dir vorgestellt hast und wie dies am besten umzusetzen ist. Wir zaubern ein komplettes strahlendes Make-up. Typgerecht, individuell und auf deine Wünsche abgestimmt. Dies benötigt eine gewisse Zeit an Vorbereitung für ein gelungenes Brautstyling!

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www.dein-brautstyling.com / mail@rachellaubscher.de / tel. +49 179 6739991

kontakt.

Ich freue mich Euch kennen zu lernen!


Wir sind so gut wie auf dem Weg .

Nehmt Kontakt zu mir auf und kommt auf ein gespärch vorbei

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Michael Goczol
HOCHZEITSFOTOGRAFIE

 

OFFICE
Michael Goczol Photographer
Erlenbacher Stadtweg 30
60437 Frankfurt

T. +49 151 5856 3550
E. info@michaelgoczol.com
W. www.michaelgoczol.com

FOTOSTUDIO
RoofOneStudio
Loft Mietstudio & Eventlocation

Oberuseler Str. 81
61440 Oberursel

AGB’s.

Allgemeine Geschäftsbedingungen für Fotografische Arbeiten (Auftragsannahme)


Sollten aus anderen wichtigen Gründen vom Auftraggeber nachweislich bei Auftragserteilung die Allgemeinen Geschäftsbedingungen nicht einsehbar oder anwendbar gewesen sein, so greifen für Auftragsstornierung bzw. das Ausfallhonorar die gesetzlichen Vorgaben des Werkvertrages nach BGB. Bei dem BFF Berufsverband Freie Fotografen und Filmgestalter e.V. kann die Anwendbarkeit der Kündigung eingesehen werden Link: RECHTLICHE HINWEISE

1. Anwendbarkeit der Allgemeinen Geschäftsbedingungen

„Der Hochzeits Fotograf“ schließt nur zu diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen einen Dienstvertrag ab. Mit der Auftragserteilung erkennt der Auftraggeber deren Anwendbarkeit an. Abweichende Vereinbarungen können rechtswirksam nur schriftlich getroffen werden. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gehen den Geschäftsbedingungen des Auftraggebers oder des Mittlers vor.

2. Urheberrechtliche Bestimmungen

2.1 Alle Urheber- und Leistungsschutzrechte des Lichtbildherstellers (§§1, 2 Abs. 2, 73ff UrhG) stehen dem Fotografen zu. Nutzungsbewilligungen (Veröffentlichungsrechte etc.) gelten nur bei ausdrücklicher Vereinbarung als erteilt. Der Vertragspartner erwirbt in diesem Fall eine einfache (nicht exklusive und nicht ausschließende), nicht übertragbare (abtretbare) Nutzungsbewilligung für den ausdrücklich vereinbarten Verwendungszweck und innerhalb der vereinbarten Grenzen (Auflageziffer, zeitliche und örtliche Beschränkung etc.); im Zweifel ist der in der Rechnung bzw. in der Auftragsbestätigung oder Lieferschein angeführten Nutzungsumfang maßgebend. Jedenfalls erwirbt der Vertragspartner nur soviel Rechte wie es dem offen gelegten Zweck des Vertrags (erteilten Auftrags) entspricht. Mangels anderer Vereinbarung gilt die Nutzungsbewilligung nur für eine einmalige Veröffentlichung (in einer Auflage), nur für das ausdrücklich bezeichnete Medium des Auftraggebers und nicht für Werbezwecke als erteilt. Private Hochzeitsbilder, zum Zwecke der privaten Veröffentlichung sind hiervon explizit ausgenommen.

2.2 Der Vertragspartner ist bei jeder Nutzung (Vervielfältigung, Verbreitung, Sendung etc.) verpflichtet, die Herstellerbezeichnung (Namensnennung) bzw. den Copyrightvermerk im Sinn des WURA (Welturheberrechtsabkommen) deutlich und gut lesbar (sichtbar), insbesondere nicht gestürzt und in Normallettern, unmittelbar beim Lichtbild und diesem eindeutig zuordenbar anzubringen wie folgt: Foto: (c) www.der-Hochzeits-Fotograf.de; oder nach Absprache in Tageszeitungen: Foto: www.der-Hochzeits-Fotograf.de. Dies gilt auch dann, wenn das Lichtbild nicht mit einer Herstellerbezeichnung versehen ist. Jedenfalls gilt diese Bestimmung als Anbringung der Herstellerbezeichnung im Sinn des § 74 Abs 3. UrhG. Ist das Lichtbild auf der Vorderseite (im Bild) signiert, ersetzt die Veröffentlichung dieser Signatur nicht, wenn die Änderungen nach dem, dem Fotografen bekannten Vertragszweck erforderlich sind. Private Hochzeitsbilder, zum Zwecke der privaten Veröffentlichung sind hiervon explizit ausgenommen und bedürfen keiner Namensnennung bei privater Verwendung/Weitergabe.

2.3 Jede Veränderung des Lichtbildes bedarf der schriftlichen Zustimmung des Fotografen. Dies gilt nur dann nicht, wenn die Änderung nach dem, dem Fotografen bekannten Vertragszweck erforderlich ist, oder es sich um private Hochzeitsfotos handelt die rein für den privaten Zweck verwendet werden.

2.4 Die Nutzungsbewilligung gilt erst im Fall vollständiger Bezahlung des vereinbarten Aufnahme- und Verwendungshonorars und nur dann als erteilt, wenn eine ordnungsgemäße Herstellerbezeichnung / Namensnennung (Punkt 2.2 oben) erfolgt.

2.5 Anstelle des § 75 UrhG gilt die allgemeine Vorschrift des § 42 UrhG.

2.6 Im Fall einer gewerbsmäßigen (gegen Rechnung) Veröffentlichung sind zwei kostenlose Belegexemplare zuzusenden. Bei kostspieligen Produkten (Kunstbücher, Videokassetten) reduziert sich die Zahl der Belegexemplare auf ein Stück.

3. Eigentum am Filmmaterial – Archivierung

3.1 Das Eigentumsrecht am belichteten Filmmaterial (Negative, Digitale Negative, Diapositive etc.) steht dem Fotografen zu. Dieser überlässt dem Vertragspartner gegen vereinbarte und angemessene Honorierung die für die vereinbarte Nutzung erforderliche Aufsichtsbilder ins Eigentum; Diapositive (Negative nur im Fall schriftlicher Vereinbarung) werden dem Vertragspartner nur leihweise gegen Rückstellung nach Gebrauch auf Gefahr und Kosten des Vertragspartners zur Verfügung gestellt, sofern nicht schriftlich etwas anderes vereinbart ist. Ist dies der Fall, gilt die Nutzungsbewilligung gleichfalls nur im Umfang des Punktes 2.1 als erteilt.

3.2 Der Fotograf ist berechtigt, die Lichtbilder in jeder ihm geeignet erscheinenden Weise (auch auf der Vorderseite) mit seiner Herstellerbezeichnung zu versehen. Der Vertragspartner ist verpflichtet, für die Integrität der Herstellerbezeichnung zu sorgen, und zwar insbesondere bei erlaubter Weitergabe an Dritte (Drucker etc.). Erforderlichenfalls ist die Herstellerbezeichnung anzubringen bzw. zu erneuern. Dies gilt insbesondere auch für alle bei der Herstellung erstellten Vervielfältigungsmittel (Lithos, Platten etc). Hochzeitsbilder, zum Zwecke der privaten Veröffentlichung, sind hiervon explizit ausgenommen und werden nicht mit einem Signet oder anderem versehen.

3.3 Der Fotograf wird die Aufnahme ohne Rechtspflicht bis zu 6 Wochen archivieren. Im Fall des Verlusts oder der Beschädigung stehen dem Vertragspartner keinerlei Ansprüche zu.

4. Ansprüche Dritter

Für die Einholung einer allenfalls erforderlichen Zustimmung abgebildeter Gegenstände (z.B. Werke der Bildenden Kunst, Muster und Modelle, Marken, Fotovorlagen etc.) oder Personen (z.B. Modelle, Gäste, Bedienstete) oder Bauwerke (Schlösser, Musen, Gärten usw.) hat der Vertragspartner zu sorgen. Er hält den Fotografen diesbezüglich schad- und klaglos, insbesondere hinsichtlich der Ansprüche nach § 78 UhrG. Der Fotograf garantiert die Zustimmung von Berechtigten (Urheber, abgebildete Personen etc.), insbesondere von Modellen, nur im Fall ausdrücklicher schriftlicher Zusage für die vertraglichen Verwendungszwecke (Punkt 2.1).

Personenbezogene Foto Einwilligung nach der Europäischen Datenschutzgrundverordnung (Art. 6 DSGVO): Der Auftraggeber hält den Auftragnehmer von jeglichen Ansprüchen der Hochzeitsgäste frei und sorgt dafür, dass Personen die grundsätzlich einer Fotografie, der Speicherung von Digitaldaten und der Veröffentlichung zum Beispiel in einer Online Galerie des Brautpaares nicht einverstanden sind, bzw. widersprechen, nicht auf Grüppchen- & Gruppenbildern, usw. anwesend- bzw. im Fotobereich sind. Um keine irrtümlichen Portraitfotografien der nicht zu fotografierenden Personen zu machen, muss der Auftraggeber eine geeignete Maßnahme ergreifen, dass der Fotograf leicht erkennen kann, dass die Person nicht fotografiert werden darf. Der Auftragnehmer fotografiert die Gäste im Auftrag des Auftraggebers und im Rahmen des erteilten Auftrages und muss daher davon ausgehen, dass alle Gäste und Anwesenden darüber informiert sind, und einer Lichtbildaufnahme (Fotografie), der Speicherung (Digital, DVD, USB usw.) der Daten sowie einer Speicherung (zum Beispiel Download der Hochzeitsbilder im Internet) und einer Online Veröffentlichung (zum Beispiel in einer passwortgeschützten Online Galerie die das Brautpaar erhält, usw.) eingewilligt haben. Des Weiteren gilt unsere Datenschutzerklärung, die Sie hier finden.

Der Kunde stimmt einer Veröffentlichung der von ihm gemachten Fotos im Internet oder anderen Medien zur Eigenwerbung und Darstellung der Arbeitsweise uneingeschränkt zu und verzichtet bereits im Voraus auf seine evtl. aus den AGB & DSGVO ableitbaren Rechte bezüglich einer Veröffentlichung sowie auf eine finanzielle Abgeltung. Wenn eine Veröffentlichung nicht erwünscht ist, muss dies explizit in der Auftragsbestätigung/Rechnung unter dem Punkt: “sonstiges” schriftlich vermerkt sein, mündliche Nebenabreden haben keine Gültigkeit.

5. Verlust und Beschädigung

5.1 Im Fall des Verlusts oder der Beschädigung von über Auftrag hergestellten Aufnahmen (Diapositive, Negativmaterial, Digitale Datenträger) haftet der Fotograf – aus welchem Rechtstitel immer – nur für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit. Die Haftung ist auf eigenes Verschulden und dasjenige seiner Bediensteten beschränkt; für Dritte (Labors etc.) haftet der Fotograf nur für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit bei der Auswahl. Jede Haftung ist auf die Materialkosten und die kostenlose Wiederholung der Aufnahmen (sofern und soweit dies möglich ist) beschränkt. Weitere Ansprüche stehen dem Auftraggeber nicht zu; der Fotograf haftet insbesondere nicht für anfallende Reise- und Aufenthaltsspesen sowie für Drittkosten (Modelle, Assistenten, Visagisten und sonstiges Aufnahmepersonal) oder für entgangenen Gewinn und Folgeschäden.

5.2 Punkt 5.1 gilt entsprechend für den Fall des Verlusts oder der Beschädigung übergebener Vorlagen (Filme, Layouts, Display-Stücke, sonstige Vorlagen etc.) und übergebene Produkte und Requisiten. Wertvollere Gegenstände sind vom Vertragspartner zu versichern.

5.3 Eine Valorisierung der genannten Beträge bleibt vorbehalten.

6. Leistung und Gewährleistung

6.1 Der Fotograf wird den erteilten Auftrag sorgfältig im Rahmen der gebuchten Zeit ausführen. Er kann den Auftrag auch – zur Gänze oder zum Teil – durch Dritte (Labor, Mitbarteiter etc.) ausführen lassen. Sofern der Vertragspartner keine schriftlichen Anordnungen trifft, ist der Fotograf hinsichtlich der Art der Durchführung des Auftrags frei. Dies gilt insbesondere für die Bildauffassung, die Auswahl der Fotomodelle, Personen, Gäste, des Aufnahmeortes und der angewendeten optischen-technischen (fotografischen) Mittel. Abweichungen von früheren Lieferungen stellen als solche keinen Mangel dar.

6.2 Für Mängel, die auf unrichtige oder ungenaue Anweisungen des Vertragspartners zurückzuführen sind, wird nicht gehaftet. Jedenfalls haftet der Fotograf nur für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit.

6.3 Der Vertragspartner trägt das Risiko für alle Umstände, die nicht in der Person des Fotografen liegen, wie rechtzeitige Bereitstellung von Produkten und Requisiten, Ausfall von Modellen, Reisebehinderungen, Verkehrslage, Wetterlage bei Außenaufnahmen, etc.

6.3.1 Bei Veranstaltungen die mehr als 4 Stunden dauern, ist der Fotograf angemessen mit Speisen und Getränken im üblichen Rahmen zu versorgen.

6.4 Sendungen reisen auf Kosten und Gefahr des Vertragspartners.

6.5 Alle Beanstandungen müssen spätestens innerhalb von 8 Tagen nach Lieferung schriftlich oder in Textform und unter Vorlage alle Unterlagen erfolgen. Nach Ablauf dieser Frist gilt die Leistung als auftragsgemäß erbracht. Die Gewährleistungsfrist beträgt drei Monate.

6.6 Im Fall der Mangelhaftigkeit steht dem Vertragspartner nur ein Verbesserungsanspruch durch den Fotografen zu. Ist eine Verbesserung unmöglich oder wird sie vom Fotografen abgelehnt, steht dem Vertragspartner ein Preisminderungsanspruch zu. Für unerhebliche Mängel wird nicht gehaftet. Farbdifferenzen bei Nachbestellungen gelten nicht als erheblicher Mangel. Punkt 6.1 gilt entsprechend.

6.7 Fixgeschäfte liegen nur bei ausdrücklicher schriftlicher Vereinbarung vor. Im Fall von Lieferverzögerungen gilt 6.1 entsprechend.

6.8 Die Honorar- und Lizenzgebührenansprüche stehen unabhängig davon zu, ob das Material urheber- und / oder leistungsschutzrechtlich (noch) geschützt ist.

7. Honorar

7.1 Mangels ausdrücklicher schriftlicher Vereinbarung steht dem Fotografen ein Honorar nach seinen jeweils gültigen Preislisten, sonst ein angemessenes Honorar zu.

7.2 Das Honorar steht auch für Layout- oder Präsentationsaufnahmen sowie dann zu, wenn eine Verwertung unterbleibt oder von der Entscheidung Dritter abhängt. Auf das Aufnahmehonorar werden in diesem Fall keine Preisreduktionen gewährt.

7.3 Im Zuge der Durchführung der Arbeiten vom Vertragspartner gewünschte Änderungen gehen zu seinen Lasten.

7.4 Konzeptionelle Leistungen (Beratung, Layout, sonstige grafische Leistungen etc.) sind im Aufnahmehonorar nicht enthalten. Dasselbe gilt für einen überdurchschnittlichen organisatorischen Aufwand oder einen solchen Besprechungsaufwand, auch sind digitale Bearbeitungen nicht im Aufnahmehonorar enthalten (wenn nicht anders in der Auftragsbestätigung und/oder Rechnung geregelt).

7.5 Nimmt der Vertragspartner von der Durchführung des erteilten Auftrags aus welchen Gründen immer Abstand, steht dem Fotografen mindestens die Hälfte des Honorars zuzüglich aller tatsächlich angefallenen Nebenkosten zu. Im Fall unbedingt erforderlicher Termin Änderung (z.B. aus Gründen der Wetterlage) sind ein dem vergeblich erbracht bzw. reserviertem Zeitaufwand entsprechendes Honorar und alle Nebenkosten zu bezahlen. Weitere Details sind unter Punkt 8.0 und Punkt 8.1 geregelt.

7.6 Sofern nicht ausdrücklich schriftlich etwas anderes vereinbart ist, steht dem Fotografen im Fall der Erteilung einer Nutzungsbewilligung ein Veröffentlichungshonorar in vereinbarter oder angemessener Höhe gesondert zu.

7.7 Das Veröffentlichungs- und/oder Honorar versteht sich bei gewerblichen Auftraggebern zuzüglich Umsatzsteuer in ihrer jeweiligen gesetzlichen Höhe.

7.8 Unbeschadet aller gesetzlichen Ansprüche nach den §§ 81ff und 91ff UrhG gilt im Fall der Verletzung der Urheber- und/oder Leistungsschutzrechte an den vertragsgegenständlichen Aufnahmen folgendes: Die Ansprüche nach § 87 UrhG stehen unabhängig von einem Verschulden zu. Im Fall der Verletzung des Rechts auf Herstellerbezeichnung steht als immaterieller Schaden (§ 87 Abs. 2 UrhG) vorbehaltlich eines hinzukommenden Vermögensschadens (§ 87 Abs. 1 UrhG) zumindest ein Betrag in der Höhe des angemessenen Entgelts (§86 UrhG) zu. Der Auskunftsanspruch nach § 87a Abs. 1 UrhG gilt auch für den Beseitigungsanspruch.

8. Zahlungsbedingungen und Stornierungskosten

8.0 Mangels anderer ausdrücklicher schriftlicher Vereinbarungen ist bei Auftragserteilung eine Terminreservierungsgebühr in der Höhe von 50% der voraussichtlichen Rechnungssumme zu leisten. Bei Zahlung per PayPal trägt der Auftraggeber die PayPal Gebühren in Höhe von 2,5% der Rechnungssumme. Sofern nicht ausdrücklich schriftlich etwas anderes vereinbart wurde, ist das Resthonorar nach Rechnungslegung sofort zur Zahlung fällig. Auf Wunsch kann das Resthonorar in elektronischer Form mit EC oder Kreditkarten über das Mobilfonterminal beglichen werden. Die Spesen hierfür belaufen sich auf 7,50 EUR bei EC Karten Zahlung und 15,00 EUR bei Kreditkartenzahlung. Die Bankspesen sind vom Auftraggeber zu begleichen. Eine elektronische Zahlung außerhalb von der BRD ist technisch bedingt nur teilweise möglich. Die Rechnungen sind ohne jeden Abzug und spesenfrei zahlbar. Im Fall der Übersendung (Postanweisung, Bank- oder Postsparkassenüberweisung etc.) gilt die Zahlung erst mit Verbuchung des Zahlungseingangs als erfolgt. Das Risiko des Postwegs gerichtlicher Eingaben (Klagen, Exekutionsanträge) gehen zu Lasten des Vertragspartners. Verweigert der Vertragspartner (Auftraggeber) die Annahme wegen mangelhafter Erfüllung oder macht er Gewährleistungsansprüche geltend, ist das Honorar gleichwohl zur Zahlung fällig.

8.1 Rücktritte bzw. Stornierungen von verbindlichen Reservierungen bedürfen der Textform und müssen vom Auftragnehmer bestätigt werden. Eine kostenfreie Stornierung ist nach Abschluss nicht mehr möglich. Im Fall von Stornierungen bestätigter Aufträgen gelten die nachstehenden Stornierungsgebühren als vereinbart:

Phase 1 = 50%
Phase 2 = 75%
Phase 3 = 100%

Phase 1: Gilt ab dem Tag des Auftrages bis vier Monate vor dem Tag der Veranstaltung.
Phase 2: Gilt ab dem vierten Monat bis zu vier Wochen (30 Kalendertage) vor dem Tag der Veranstaltung.
Phase 3: Gilt ab der vierten Woche bis zum Tag der Veranstaltung.
8.2 Bei Aufträgen, die mehrere Einheiten umfassen, ist der Fotograf berechtigt, nach Lieferung jeder Einzelleistung Rechnung zu legen.

8.3 Im Fall des Verzugs gelten – unbeschadet übersteigender Schadenersatzansprüche – Zinsen und Zinseszinsen in der Höhe von 5% über den jeweiligen Zinssatz der Bundesbank ab dem Fälligkeitstag als vereinbart.

8.3.1 Gewerbsmäßige TV, Fernseh- und/oder Kinoproduktionen (zum Beispiel: „vier Hochzeiten und eine Traumreise“ Sender: VOX) sind für die Buchungsdauer des Fotografen grundsätzlich ausgeschlossen. Für den Fall der Nichtbeachtung, kann der Fotograf die Arbeitsaufnahme schadlos verweigern. Dem Fotografen steht eine Entschädigung in Höhe des Werkslohnes (100 %) zu, oder Wahlweise der doppelte Werkslohn (200 %).

8.4 Mahnspesen und die Kosten – auch außergerichtlicher – anwaltlicher Intervention gehen zu Lasten des Vertragspartners.

8.5 Soweit gelieferte Bilder ins Eigentum des Vertragspartners übergehen, geschieht dies erst mit vollständiger Bezahlung des Aufnahmehonorars samt Nebenkosten.

9. Widerrufsrecht / Schlussbestimmungen

9.0 Die Vorschriften über Fernabsatzverträge finden keine Anwendung, da sich der Hochzeitsfotograf verpflichtet die Dienstleitung zu einem bestimmten Zeitpunkt zu erbringen (§ 312b Absatz 3 Nr. 6 BGB). Dies bedeutet, dass für den Auftraggeber kein Widerrufs oder Rückgaberecht besteht. Bei der Bestellung eines individuell angefertigten Präsentationsproduktes (z.B. Fotobuch oder Hochzeitsalbum) besteht ebenfalls kein Widerrufs oder Rückgaberecht, da die Produkte nach den Vorgaben des Bestellers angefertigt werden und auf seine persönlichen Bedürfnisse zugeschnitten sind (§312d Absatz 4 Nr. 1 BGB).

Außergerichtliche Streitbeilegung. Gesetzliche Informationspflicht zur Verbraucherstreitbeilegung nach § 36 Verbraucherstreitbeilegungsgesetz (VSBG): Aufgrund der Betriebsgröße erfolgt keine Teilnahme an Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle. Die Online-Streitbeilegungsplattform der Europäischen Union erreichen Sie hier: http://ec.europa.eu/consumers/odr/ Im Übrigen ist dem Hochzeitsfotografen vielmehr daran gelegen, eventuelle Streitigkeiten mit Kunden im direkten Kontakt zu klären.

9.1 Erfüllungsort und Gerichtsstand ist der Betriebssitz des Fotografen. Im Fall der Sitzverlegung können Klagen am alten und am neuen Betriebssitz anhängig gemacht werden.

9.2 Das Produkthaftpflichtgesetz (PHG) ist nicht anwendbar; jedenfalls wird eine Haftung für andere als Personenschäden ausgeschlossen, wenn der Vertragspartner Unternehmer ist. Im Übrigen ist deutsches Recht anwendbar, das auch dem internationalen Kaufrecht vorgeht.

9.3 Schad- und Klagloshaltung umfassen auch die Kosten außergerichtlicher Rechtsverteidigung.

9.4 Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für von Fotografen auftragsgemäß hergestellte Filmwerke oder Laufbilder sinngemäß, und zwar unabhängig von dem angewendeten Verfahren und der angewendeten Technik (Digital, Schmalfilm, Mittelformat, Video, DAT etc.).

9.5 Es besteht Einigkeit zwischen den Parteien darüber, dass ein Dienstvertrag nach § 611 BGB und kein Werksvertrag geschlossen wurde.

9.6 Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten insoweit nicht, als zwingende Bestimmungen des KSchG entgegenstehen. Teilnichtigkeit einzelner Bestimmungen (des Vertrags) berührt nicht die Gültigkeit der übrigen Vertragsbestimmungen. Sollte eine Bestimmung dieses Vertrages unwirksam sein, wird die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen davon nicht berührt. Die Parteien verpflichten sich, anstelle einer unwirksamen Bestimmung eine dieser Bestimmung möglichst nahekommende wirksame Regelung zu treffen. (Salvatorische Klausel).

(Diese AGB gelten ab dem 01.06.2019. Alle früheren AGB verlieren ihre Gültigkeit.)

Auftragsstornierung

Rechtsanwalt Dr. Wolfgang Maaßen, BFF-Justiziar

Es kommt immer wieder vor, dass Fotografen für eine Produktion gebucht werden und der Kunde den Job dann kurz vor Beginn des Shootings absagt oder die Aufnahmearbeiten vor der Fertigstellung der Bilder abbricht.

Es kann auch passieren, dass die Fotoproduktion zwar zu Ende geführt wird, der Kunde dann aber entscheidet, die Bilder nicht einzusetzen. In solchen Fällen stellt sich die Frage, ob der Fotograf trotz der Auftragsstornierung und trotz des Verzichts auf eine Verwertung der Bilder das vereinbarte Honorar beanspruchen kann.

Wenn ein Fotograf mit einer Fotoproduktion beauftragt wird, schließen die Beteiligten in der Regel zwei Verträge ab. Der erste Vertrag ist ein Werkvertrag, der den Fotografen zur Anfertigung der gewünschten Bilder und den Auftraggeber zur Zahlung der dafür vereinbarten Vergütung verpflichtet. Der zweite Vertrag ist ein Verwertungsvertrag, der deswegen abgeschlossen werden muss, weil jede Fotografie urheberrechtlich geschützt ist und die von dem Fotografen aufgenommenen Bilder für den Auftraggeber deshalb nur dann verwertbar sind, wenn er zuvor die urheberrechtlichen Nutzungsrechte erwirbt. Gegenstand des Werkvertrages ist die Produktion der Bilder, während es bei dem Verwertungsvertrag um die Einräumung der Nutzungsrechte an der Fotoproduktion geht.

Ist ein Vertrag erst einmal zustande gekommen, bindet er beide Parteien. Allerdings sieht das Gesetz (§ 649 BGB) vor, dass der Auftraggeber den Werkvertrag bis zur Beendigung der Fotoproduktion jederzeit kündigen darf. Während also der Fotograf nach Vertragsabschluss nicht ohne weiteres „kneifen“ kann und die Produktion zu Ende bringen muss, auch wenn es ihm nicht mehr passt, hat sein Vertragspartner die Möglichkeit, sich bereits vor Beginn des Shootings oder mittendrin ohne Angabe irgendwelcher Gründe von dem Vertrag zu lösen. Was zunächst wie eine große Ungerechtigkeit des Gesetzgebers aussieht, erweist sich bei näherem Hinsehen als eine durchaus sinnvolle Maßnahme. Denn auf der einen Seite soll niemand dazu gezwungen werden, eine Leistung abzunehmen, an der er nicht mehr interessiert ist. Auf der anderen Seite entsteht dem Fotografen durch eine solche Kündigung kein Schaden, denn er behält grundsätzlich den Anspruch auf die volle Vergütung. Storniert also der Kunde den Auftrag, bevor der Fotograf mit den Aufnahmen begonnen hat, oder bricht er die bereits begonnene Arbeit noch vor deren Fertigstellung ab, kann der Fotograf ungeachtet der Tatsache, dass er die vereinbarte Leistung nicht erbracht hat, die bei Vertragsabschluss zugesagte Vergütung für die nun nicht mehr gewünschte Leistung verlangen.

Der prinzipielle Anspruch auf die volle Vergütung wird lediglich durch zwei Vorbehalte eingeschränkt. Zum einen muss sich der Fotograf auf die Vergütung anrechnen lassen, was er infolge der vorzeitigen Aufhebung des Vertrages an Kosten einspart. Sollte also die vereinbarte Vergütung auch Reisekosten oder Kosten für Filmmaterial abdecken, so müssen diese Kosten von der Vergütung abgezogen werden, weil sie wegen der Auftragsstornierung nicht angefallen sind. Zum anderen ist auch das anzurechnen, was der Fotograf durch Ersatzaufträge erwirbt. Wer also nach der Vertragskündigung einen anderen Auftrag übernehmen kann, den er sonst aus Zeitgründen hätte ablehnen müssen, kann allenfalls die Differenz zwischen der Vergütung für den gekündigten Auftrag und dem Verdienst aus dem Ersatzauftrag fordern. Diese Rechtsfolge lässt sich auch nicht dadurch vermeiden, dass man den Ersatzauftrag einfach ausschlägt, denn anzurechnen ist auch der Verdienst, den zu erwerben jemand böswillig unterlässt. In der Praxis wird es allerdings kaum passieren, dass sich ein Fotograf einen Ersatzverdienst anrechnen lassen muss. Da ein Freiberufler nicht an feste Arbeitszeiten gebunden ist, kann er prinzipiell jeden Auftrag ausführen, der ihm angeboten wird. Es dürfte deshalb nur selten die Situation eintreten, dass sich ein Fotograf zwischen zwei Aufträgen entscheiden muss.

Da sich viele Auftraggeber die Möglichkeit offen halten wollen, den Produktionsvertrag jederzeit frei kündigen zu können, zugleich aber die soeben beschriebenen finanziellen Folgen vermeiden möchten, wird häufig versucht, die Vergütungsansprüche des Fotografen bei einer vorzeitigen Vertragsauflösung auf die bereits erbrachten Leistungen zu beschränken. Meist geschieht das im „Kleingedruckten“, also in den Geschäftsbedingungen, die der Kunde dem Fotografen mit der Auftragsbestätigung übermittelt. Dort heißt es dann zum Beispiel: „Kündigt der Auftraggeber den Vertrag vor Abschluss der Fotoproduktion, sind lediglich die bis zur Kündigung erbrachten Leistungen zu vergüten.“ Solche Beschränkungen sind jedoch in Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) nicht zulässig, weil sie den Auftragnehmer – in diesem Fall also den Fotografen – entgegen Treu und Glauben unangemessen benachteiligen. Der BGH hat deshalb AGB-Klauseln, die den gesetzlich vorgesehenen Anspruch auf die volle Vergütung einschränken, in einem Urteil vom 12. Juli 2007 (Az VII ZR 154/06) für unwirksam erklärt.

Damit ist zwar die Vergütung für die Produktionsleistung weitgehend gesichert, doch bleibt zu klären, was denn aus dem Honorar für die Einräumung der Nutzungsrechte wird, wenn der Auftraggeber den Werkvertrag vorzeitig kündigt oder auf eine Verwertung der Bilder verzichtet, die der Fotograf für ihn produziert hat. Viele Kunden sind der Meinung, dass sie die Nutzungsrechte nur bezahlen müssen, wenn der Werkvertrag zu Ende geführt wird und sie die Fotos anschließend auch tatsächlich nutzen. Das ist jedoch ein Irrtum, denn der Verwertungsvertrag, der mit Abschluss des Werkvertrages über die Fotoproduktion zustande kommt, ist für beide Parteien bindend. Er kann vom Auftraggeber – anders als der Werkvertrag – auch nicht einfach gekündigt werden. Zwar steht es ihm frei, den Werkvertrag vorzeitig zu beenden und damit die Anfertigung der Bilder zu verhindern, an denen er Nutzungsrechte erwerben soll. Eine solche Maßnahme lässt aber seine Verpflichtung, die für die Einräumung der Nutzungsrechte vorgesehene Vergütung zu zahlen, nicht entfallen. Der Fotograf behält also seinen Anspruch auf das Nutzungshonorar, auch wenn die zur Nutzung vorgesehenen Bilder wegen der Stornierung des Produktionsauftrags nicht hergestellt werden.

Erst recht behält er seinen Honoraranspruch in den Fällen, in denen der Auftraggeber nach Fertigstellung der Aufnahmen erklärt, dass er die Bilder nicht nutzen will. Da ein Fotograf die Nutzungsvergütung nicht für die tatsächliche Nutzung, sondern dafür erhält, dass er dem Auftraggeber durch die Einräumung der Nutzungsrechte die Möglichkeit zur Nutzung verschafft, ist es Sache des Auftraggebers, ob er von dieser Möglichkeit auch Gebrauch macht. Wenn er darauf verzichtet, lässt das den Honoraranspruch des Fotografen unberührt.


Aus gegebenem Anlass: CORONA KRISE

Die Folgen der Corona Krise für die Hochzeitsbranche und andere Dienstleister… 

Es folgt Inhalt, für weitere Informationen bitte ich euch, mich persönlich zu kontaktieren.

Bremen
In Bremen sind Großveranstaltungen im Freien mit mehr als 1.000 Teilnehmern bis mindestens 31.08.2020 verboten. In geschlossenen Räumen gilt dieses Verbot bereits ab einer Teilnehmerzahl von 200 Personen. Kleinere Veranstaltungen sind ab 01.06.2020 wieder möglich. Unter freiem Himmel dürfen nun 50 und in geschlossenen Räumen 20 Personen zusammen feiern. Es gelten allerdings strenge Schutz- und Hygienevorschriften.

Hamburg
In Hamburg dürfen ab 13.05.2020 Personen aus zwei verschiedenen Haushalten in der Öffentlichkeit wieder zusammen kommen ohne den vorgeschriebenen Mindestabstand von 1,50m einhalten zu müssen. Dabei soll die Gesamtzahl von zehn Personen nicht überschritten werden. Zudem dürfen Gastronomiebetriebe und Hotels ab diesem Zeitpunkt unter Auflagen öffnen. Großveranstaltungen mit einer Teilnehmerzahl ab 1.000 Personen sind bis mindestens 31.08.2020 verboten. Live-Kulturveranstaltungen unter freiem Himmel mit weniger als 50 Teilnehmern sind ab 01.06.2020 wieder erlaubt.

Hessen
Die Landesregierung Hessen hat die von Bund und Länder beschlossenen Leitlinien bereits umgesetzt. Ab 09.05.2020 dürfen sich die Angehörigen von zwei verschiedenen Haushalten wieder in der Öffentlichkeit treffen. Außerdem sind ab dann auch Veranstaltungen mit bis zu 100 Gästen unter strengen Auflagen wieder erlaubt. Was genau zu beachten ist, erfragst du am besten bei der zuständigen Behörde. In Ausnahmefällen können die Behörden auch eine größere Teilnehmerzahl erlauben. Restaurants, Gaststätten, Cafés und Biergärten sowie Pensionen, Privatzimmer und Hotels dürfen ab 15.05.2020 wieder öffnen. Großveranstaltungen sind aber bis mindestens 31.08.2020 weiterhin untersagt.

Mecklenburg-Vorpommern
In Mecklenburg-Vorpommern gibt es bereits einen Lockerungsplan für Veranstaltungen. Ab 18.05.2020 sind Familienzusammenkünfte mit bis zu 25 Personen im privaten Rahmen wieder erlaubt. Auch kleinere Veranstaltungen können dann genehmigungspflichtig in begrenztem Rahmen stattfinden. Als Grenze gelten zunächst maximal 75 Personen im Innen- und 150 Personen im Außenbereich. Ab Ende Juni sollen wieder Großveranstaltungen mit bis zu 500 Personen draußen und 200 Personen drinnen möglich sein.

Außerdem gibt es bereits einen Fahrplan zur Lockerung von Gastronomie, Hotellerie und Tourismus. Demzufolge sollen Gaststätten ab 09.05.2020 unter strengen Auflagen (u.a. max. 6 Personen an einem Tisch) wieder öffnen dürfen, Hotels, Pensionen und Ferienwohnungen ab 18.05.2020. Touristen aus anderen Bundesländern sollen ab 25.05.2020 wieder einreisen dürfen. Der Plan wurde von der Task Force Tourismus aus Branchenvertretern, Verbänden und Politik erarbeitet. Die Maßnahmen wurden aber noch nicht offiziell beschlossen.

Niedersachsen
In Niedersachsen sind Großveranstaltungen ab 1.000 Teilnehmern vom Verbot bis 31.08.2020 betroffen. Alle anderen Veranstaltungen sind weiterhin untersagt. Ausnahmen gelten für Hochzeiten und Beerdigungen. Diese können mit einer Anzahl von maximal 20 Teilnehmern wieder stattfinden.

Davon abgesehen hat die Landesregierung aber bereits einen Plan zur Öffnung von Gastronomie und Tourismus erarbeitet. Demzufolge ist eine schrittweise Lockerung der Corona-Maßnahmen in 5 Stufen vorgesehen. Sofern es keine rückläufigen Entwicklungen bei der Verbreitung des Coronavirus gibt, sollen Restaurants ab 11.05.2020 und Hotels ab 25.05.2020 wieder öffnen. Dabei gelten Auflagen hinsichtlich Gästezahlen, Hygienevorschriften und Abstandsregelungen. Offiziell beschlossen wurden die Lockerungen allerdings noch nicht.

Nordrhein-Westfalen
In Nordrhein-Westfalen gelten seiten 11.05.2020 gelockerte Kontaktbeschränkungen. Seitdem dürfen sich die Personen aus zwei verschiedenen Haushalten wieder in der Öffentlichkeit treffen. Auch können Gastronomiebetriebe und Hotels wieder öffnen, wenn sie die Einhaltung der Abstandsregelung und Kontaktbeschränkungen garantieren können. Großveranstaltungen bleiben bis 31.08.2020 verboten. Zu kleineren Veranstaltungen gibt es noch keine Aussagen. Diese bleiben somit weiterhin verboten. Kulturbetriebe dürfen aber ab 30.05.2020 eingeschränkt durchstarten.

Rheinland-Pfalz
In Rheinland-Pfalz wurde für die Bereiche Gastronomie, Hotellerie und Tourismus ein 3-Stufen-Plan beschlossen. Entsprechend dürfen Gastronomiebetriebe ab 13.05.2020 unter Auflagen wieder öffnen. Kulturbetriebe dürfen ab 27.05.2020 wieder an den Start gehen. Großveranstaltungen bleiben bis 31.08.2020 verboten. Außenveranstaltungen mit maximal 100 Menschen werden ab dem 27.05.2020 wieder möglich. Vom 10.06.2020 an werde die Personenbegrenzung auf 250 angehoben. Innenveranstaltungen sollen ab 10.06.2020 mit bis zu 75 Menschen wieder möglich sein und ab dem 24.06.2020 dürfen drinnen dann bis zu 150 Menschen wieder zusammen feiern. Andere Auflagen soll es für private Veranstaltungen nicht geben.

Saarland
Im Saarland sind Großveranstaltungen mit einer Teilnehmerzahl von mehr als 1.000 bis 31.08.2020 verboten. Alle anderen Versammlungen und Veranstaltungen sind ebenfalls weiterhin untersagt. Wann es erste Lockerungen geben wird, ist noch nicht absehbar.

Sachsen
Großveranstaltungen sind in Sachsen bis 31.08.2020 verboten. Allerdings sind Hochzeiten und Familienfeiern mit bis zu 50 Teilnehmern ab 06.06.2020 wieder erlaubt, sofern die Hygieneregeln eingehalten werden können. Gastronomie- und Tourismusbetriebe dürfen seit dem 15.05.2020 unter Auflagen öffnen. Gleiches gilt für Kulturbetriebe. Diese dürfen nun ebenfalls wieder an den Start gehen. Das heißt, Konzerte, Theateraufführungen und sogar Festivals sind seit 15.05.2020 wieder möglich. Voraussetzung ist jedoch, dass Abstands- und Hygieneregelungen beachtet werden.

Sachsen-Anhalt
In Sachsen-Anhalt gelten bereits gelockerte Kontaktbeschränkungen. Zudem dürfen Gastronomiebetriebe seit 18.05.2020 bei Einhaltung eines vorgeschrieben Hygienekonzepts wieder öffnen. Weitere Lockerungen folgen ab Ende Mai. Familienfeiern sind ab 28.05.2020 wieder erlaubt. Das soll zunächst für Veranstaltungen mit maximal 20 Teilnehmern gelten. Doch bei Hochzeiten und Beerdigungen dürfen dann sogar bis zu 100 Menschen wieder zusammenkommen, ab 01.07.2020 bis zu 250 Teilnehmer. Großveranstaltungen mit mehr als 1.000 Teilnehmern bleiben aber weiterhin bis 31.08.2020 verboten.

Schleswig-Holstein
In Schleswig-Holstein sind Veranstaltungen mit mehr als 50 Teilnehmern weiterhin untersagt. Für alle anderen Feiern und Zusammenkünfte gelten strenge Auflagen. Großveranstaltungen mit mehr als 1.000 Teilnehmern bleiben bis zum 31.08.2020 verboten. Gastronomie-, Hotellerie- und Tourismusbetriebe dürfen seit dem 18.05.2020 wieder öffnen.

Thüringen
Thüringen hat bereits angekündigt, einen eigenen Weg bei den weiteren Lockerungen der Corona-Maßnahmen zu gehen. Aktuell sind alle Veranstaltungen noch verboten. Lockerungen sollen aber bald folgen.

Stand: Mai 2020